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   BPatG, 01.04.1998 - 29 W (pat) 78/97   

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BPatG, 01.04.1998 - 29 W (pat) 78/97 (https://dejure.org/1998,5858)
BPatG, Entscheidung vom 01.04.1998 - 29 W (pat) 78/97 (https://dejure.org/1998,5858)
BPatG, Entscheidung vom 01. April 1998 - 29 W (pat) 78/97 (https://dejure.org/1998,5858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenschutz - Begriff der Merkmale der Waren und Dienstleistungen i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2, Angaben i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 3, Fehlende Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 170
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 01.04.1998 - 29 W (pat) 78/97
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kann nicht erweiternd dahin ausgelegt werden, daß auch derartige allgemeine Werbewörter unter diese Vorschrift fielen (BPatG GRUR 1996, 355 f "Benvenuto"; jetzt auch BGH Beschluß v. 23. Oktober 1997 - I ZB 18/95 "BONUS").

    Der Senat ist sich bewußt, daß er sich mit dieser - wie oben erwähnt von anderen Senaten des Bundespatentgerichts geteilten - Rechtsauffassung in Widerspruch zu der in der "Bonus" - Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluß vom 23.10.1997 - I ZB 18/95) niedergelegten höchstrichterlichen Auslegung setzt, wonach § 8 Abs. 2 Nr. 3 nur Gattungsbezeichnungen und Freizeichen von der Eintragung ausschließt, nicht aber solche allgemeinen Werbewörter.

  • BPatG, 16.06.1995 - 25 W (pat) 75/92
    Auszug aus BPatG, 01.04.1998 - 29 W (pat) 78/97
    Daß ihnen kein spezifischer Bezug zu den beworbenen Waren und Dienstleistungen innewohnt, steht der Anwendung des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nicht entgegen (Anschluß an BPatGE 35, 109 ff "BONUS"; Senatsbeschluß "Benvenuto" a.a.O.; MittdtschPatAnw 1997, 29 f "ABSOLUT"; anderer Ansicht BGH a.a.O. "BONUS").

    Allerdings geht nach Auffassung des Senats (schon in GRUR 1996, 355f "Benvenuto") und weiterer Senate des Bundespatentgerichts (BpatGE 35, 109, 112ff "BONUS"; Mitt 1996, 250, 251 "TRIO"; Mitt 1997, 29f "ABSOLUT"; GRUR 1997, 279, 280 "FOR YOU") die Vorschrift insoweit unzulässigerweise über die umzusetzende Regelung in Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der EG-Markenrechtsrichtlinie Nr. 89/104 vom 21.12.1988 hinaus, weil dort der Passus "Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen" fehlt.

  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Auszug aus BPatG, 01.04.1998 - 29 W (pat) 78/97
    Der Hinweis auf den "Vorteil" einer Ware oder Dienstleistung muß nämlich, um dem Verbraucher eine konkrete beschreibende Sachaussage über die Ware oder Dienstleistung zu vermitteln, durch einen Zusatz, worin dieser Vorteil bestehen soll, ergänzt werden (vgl BGH GRUR 1994, 730ff "VALUE").
  • BPatG, 10.07.1996 - 26 W (pat) 90/95
    Auszug aus BPatG, 01.04.1998 - 29 W (pat) 78/97
    Allerdings geht nach Auffassung des Senats (schon in GRUR 1996, 355f "Benvenuto") und weiterer Senate des Bundespatentgerichts (BpatGE 35, 109, 112ff "BONUS"; Mitt 1996, 250, 251 "TRIO"; Mitt 1997, 29f "ABSOLUT"; GRUR 1997, 279, 280 "FOR YOU") die Vorschrift insoweit unzulässigerweise über die umzusetzende Regelung in Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der EG-Markenrechtsrichtlinie Nr. 89/104 vom 21.12.1988 hinaus, weil dort der Passus "Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen" fehlt.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Der abweichenden, im Ergebnis auch dem angefochtenen Beschluß zugrundeliegenden Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (GRUR 1999, 170, 171 betreffend die Wortmarke "ADVANTAGE") kann deshalb nicht beigetreten werden.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Der abweichenden, im Ergebnis auch dem angefochtenen Beschluß zugrundeliegenden Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (GRUR 1999, 170, 171 betreffend die Wortmarke "ADVANTAGE") kann deshalb nicht beigetreten werden.
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auf die Frage, ob im Rahmen der Anwendung des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG auch bei allgemein anpreisenden Werbewörtern ein spezifischer Warenbezug erforderlich ist (so BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS; dagegen ausdrücklich BPatG, GRUR 1999, 170, 171 - ADVANTAGE; vgl. zu Art. 7 Abs. 1 lit. d GMV auch HABM, 3. Beschwerdekammer, Entsch.
  • BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96

    ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung

    Der abweichenden, im Ergebnis auch dem angefochtenen Beschluß zugrundeliegenden Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (GRUR 1999, 170, 171 betreffend die Wortmarke "ADVANTAGE") kann deshalb nicht beigetreten werden.
  • BPatG, 29.04.1998 - 29 W (pat) 81/98

    Markenschutz - Markenfähigkeit eines Portrait-Fotos

    Aber auch wenn man der Linie der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (zB GRUR 1996, 355f "Benvenuto"; BPatGE 35, 109, 112ff "BONUS"; Beschluß v. 1.4.19 - 98 29 W (pat) 78/97 "Advantage", zur Veröffentlichung vorgesehen) folgt, nach der die Vorschrift bspw auch reine Kaufaufforderungen ohne Waren- oder Dienstleistungsbezug (sogenannte allgemeine "Werbewörter") erfaßt und sich ihr Anwendungsbereich damit möglicherweise auch auf nachweislich allgemein werberelevante Bilder erstreckt, kann daraus kein Eintragungshindernis für das Bild einer Person, insbesondere auch nicht für das Bild einer Person der Zeitgeschichte, hier insbesondere das Bild M. S. hergeleitet werden.
  • BPatG, 30.06.1998 - 27 W (pat) 65/97

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft bei leicht verständlicher

    Diese Beurteilung steht in Einklang mit einer Reihe jüngerer Entscheidungen des Bundespatentgerichts, in denen leicht verständlichen englischsprachigen Wörtern und Redewendungen, die für die jeweils betroffenen Waren als allgemeine Werbeanpreisungen ernsthaft in Betracht kamen, wegen fehlender Unterscheidungskraft der Schutz als Marke versagt worden ist ("ULTIMATE", aaO; GRUR 1997, 279 "FOR YOU"; 642 "YES"; 27 W (pat) 135/96 "PRIVATE"; 27 W (pat) 64/97 "MORE SEASONS"; 29 W (pat) 78/97 "ADVANTAGE").
  • BPatG, 03.02.2003 - 30 W (pat) 130/01
    Deshalb scheint die Beurteilung durch das BPatG (GRUR 1999, 170 ADVANTAGE) insoweit zu eng, als dort das Zeichenwort in Alleinstellung als generell ungeeignet angesehen worden ist, die Waren zu beschreiben.
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